Gaststättenerlaubnis
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenDer Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist gemäß § 2 Gaststättengesetz erlaubnispflichtig. Diese Erlaubnis ist raum- und personenbezogen und kann nur erteilt werden, wenn weder Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit des Antragstellers noch hinsichtlich der Eignung der Räume bestehen.
Die Mitarbeiter der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes informieren Sie gern über die Voraussetzungen der Erlaubniserteilung in Ihrem speziellen Fall. Hier erhalten Sie auch die entsprechenden Formulare zur Antragsstellung.
Eine Gaststättenerlaubnis wird nicht benötigt, falls lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsgebiet Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht werden.
GEBÜHREN
500 Euro bis 3.500 Euro
UNTERLAGEN
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbeamt des Wohnortes)
- aktuelle Auskunft in Steuersachen (zuständiges Finanzamt für den Antragsteller)
- Unterrichtungsnachweis (Unterrichtung wird von der Industrie- und Handelskammer durchgeführt)
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt) für alle Personen, die Speisen und Getränke zubereiten
- Grundrisszeichungen der Räume
- weitere Unterlagen können im Einzelfall gefordert werden