Gaststättenerlaubnis beantragen
Details
Der Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist gemäß § 2 Gaststättengesetz erlaubnispflichtig. Diese Erlaubnis ist raum- und personenbezogen und kann nur erteilt werden, wenn weder Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit des Antragstellers noch hinsichtlich der Eignung der Räume bestehen.
Die Mitarbeiter der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes informieren Sie gern über die Voraussetzungen der Erlaubniserteilung in Ihrem speziellen Fall. Hier erhalten Sie auch die entsprechenden Formulare zur Antragsstellung.
Eine Gaststättenerlaubnis wird nicht benötigt, falls lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsgebiet Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht werden.