Fern­wär­me­sat­zung

Rudolph-Brandes-Allee 14, 32105 Bad Salzuflen

Der Klimawandel kann als eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen dieser Zeit betrachtet werden. Um den Klimawandel zu begrenzen, hat die Bundesregierung eine weitere Reduktion der Emissionen bis zum Jahr 2030 und die Treibhausgasneutralität bis 2045 beschlossen.

Die Stadt Bad Salzuflen verpflichtet sich mit dem Querschnittsziel CO2-Neutralität bis 2030 diesem Ziel gerecht zu werden.

Der Einsatz umweltfreundlicher Fernwärme ist dazu ein wichtiger Baustein. In einer Fernwärmesatzung wurden dazu Gebiete festgelegt, wo vorrangig eine Beheizung der Gebäude mit Fernwärme vorgesehen ist.

Der Kern der Satzung:

  • Wenn eine Heizung in den betroffenen Straßen und Quartieren umfassend repariert oder ausgetauscht werden muss, ist sie künftig durch ein Fernwärmeheizsystem zu ersetzen. 
  • Die Stadt betont, dass in dicht bebauten Gebieten durch den Ausbau der Fernwärmeversorgung der Ausstoß von Treibhausgas zügig reduzierbar ist. Dazu könnten Kommunen gemäß Paragraf 9 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch eine Satzung für Grundstücke in ihrem Gebiet den Anschluss an Einrichtungen zur Versorgung mit Fernwärme vorschreiben – es besteht dann Anschluss und Benutzungszwang. 
  • Einzige Bedingung: Es muss ein öffentliches Bedürfnis bestehen. Dieses ist laut Stadt im Fall der Fernwärmesatzung gegeben, weil sie den Klimaschutz fördert.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang möglich. Hierzu muss ein entsprechender Antrag bei der Stadt Bad Salzuflen gestellt werden. 

Nach Eingang der Unterlagen wird Ihr Antrag eingehend geprüft. Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen möglichst vollständig ein, um Verzögerungen durch Nachforderungen zu vermeiden.

Anträge für den Anschluss an das Fernwärmenetz sind bei den Stadtwerken Bad Salzuflen zu stellen.

Down­load

Übersichtskarte über alle Satzungsgebiete
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Fernwärmesatzung
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Antragsformular für die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
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Detailkarten der Versorgungsgebiete
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Häufig gestellte Fragen zur Fernwärmesatzung
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Fach­be­reich Stadt­pla­nung und Um­welt, Ab­tei­lung Um­welt

ANSCHRIFT

Verwaltungsgebäude Ecke Hoffmannstraße
Rudolph-Brandes-Allee 14
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

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Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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