Erschließungsbeitrag
Benzstraße 10, 32108 Bad SalzuflenDer Erschließungsbeitrag deckt die Aufwendungen, die entstehen, wenn die Stadt eine Erschließungsanlage - wie zum Beispiel öffentliche Straßen, Wege oder Plätze, Grünanlagen oder Lärmschutzanlagen - erstmalig herstellt.
Die Stadt trägt 10 Prozent dieser Kosten. Die übrigen 90 Prozent werden auf die Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten verteilt, deren Grundstücke durch die Erschließungsanlage baulich oder gewerblich nutzbar werden.
Die Beitragspflicht für eine Erschließungsanlage entsteht, wenn die Stadt Eigentümerin der Anlagenfläche geworden ist, die Anlage fertig ausgebaut und gewidmet, also "öffentlich", ist. Die Höhe des Erschließungsbeitrages richtet sich nach der Größe und der baulichen Nutzbarkeit des Grundstückes. Diese wird gemessen an der Zahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf.
Bevor die Beitragspflicht entsteht, kann die Stadt Bad Salzuflen Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag erheben. Eine Vorausleistung ist nur eine Anzahlung auf den endgültigen Erschließungsbeitrag. Nachdem die Beitragspflicht entstanden ist, muss daher noch ein endgültiger Bescheid erlassen werden (Heranziehungsbescheid). Eine erhobene Vorausleistung wird dann im Rahmen dieses Bescheides angerechnet.
GEBÜHREN
- für den Erschließungsbeitrag ist eine pauschale Angabe nicht möglich, da es sich um eine auf das jeweilige Grundstück bezogene Berechnung handelt.
- 20,00 Euro für die Anliegerbescheinigung
UNTERLAGEN
- Für den Erschließungsbeitrag: Keine
- Für die Anliegerbescheinigung: Die genauen Angaben über die Lage des Grundstücks,
Straße, Hausnummer, oder Gemarkung, Flur, Flurstück
RECHTLICHE GRUNDLAGE
§§ 127 ff. Baugesetzbuch, Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bad Salzuflen