Erklärungen zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz abgeben
Details
Personen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister übereinstimmt, können diesen ändern lassen. Gleichzeitig können neue Vornamen bestimmt werden, die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Vorher muss die Erklärung beim Standesamt angemeldet werden.
Erklärungsmöglichkeiten können sein:
Geschlechtsänderung von männlich auf weiblich, divers oder Streichung der Geschlechtsangabe
Geschlechtsänderung von weiblich auf männlich, divers oder Streichung der Geschlechtsangabe
Geschlechtsänderung von divers auf weiblich, männlich oder Streichung der Geschlechtsangabe
Geschlechtsänderung von keiner Angabe auf weiblich, männlich oder divers
Hinweise
Begriffe im Kontext
Geschlechtsänderung, Vornamensänderung, Selbstbestimmung, SBGG