Erklärungen zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz abgeben

Details

Personen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister übereinstimmt, können diesen ändern lassen. Gleichzeitig können neue Vornamen bestimmt werden, die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Vorher muss die Erklärung beim Standesamt angemeldet werden.

Erklärungsmöglichkeiten können sein:

  • Geschlechtsänderung von männlich auf weiblich, divers oder Streichung der Geschlechtsangabe

  • Geschlechtsänderung von weiblich auf männlich, divers oder Streichung der Geschlechtsangabe

  • Geschlechtsänderung von divers auf weiblich, männlich oder Streichung der Geschlechtsangabe

  • Geschlechtsänderung von keiner Angabe auf weiblich, männlich oder divers

Hinweise

Begriffe im Kontext

Geschlechtsänderung, Vornamensänderung, Selbstbestimmung, SBGG

am Donnerstag, den 24.04.2025 werden in der Zeit von ca. 10.00 Uhr - 13.00 Uhr Bauteile vom Rathausdach durch einen Kran abtransportiert. Aus diesem Grund muss für die genannte Zeit kurzfristig die Durchfahrt des Parkplatzes am Rathaus gesperrt werden.

Für eine Durchfahrt auf dem Parkplatz wird gesorgt sein. Bitte planen Sie dennoch genügend Zeit für die Anreise ein. 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.