Erklärungen zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz abgeben

Details

Personen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister übereinstimmt, können diesen ändern lassen. Gleichzeitig können neue Vornamen bestimmt werden, die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Vorher muss die Erklärung beim Standesamt angemeldet werden.

Erklärungsmöglichkeiten können sein:

  • Geschlechtsänderung von männlich auf weiblich, divers oder Streichung der Geschlechtsangabe

  • Geschlechtsänderung von weiblich auf männlich, divers oder Streichung der Geschlechtsangabe

  • Geschlechtsänderung von divers auf weiblich, männlich oder Streichung der Geschlechtsangabe

  • Geschlechtsänderung von keiner Angabe auf weiblich, männlich oder divers

Hinweise

Begriffe im Kontext

Geschlechtsänderung, Vornamensänderung, Selbstbestimmung, SBGG