Erklärungen zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Am Markt 26, 32105 Bad SalzuflenJede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber einem deutschen Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll. Mit der Erklärung sind Vornamen zu bestimmen, die die Person künftig führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.
Für die wirksame Entgegennahme ist das Standesamt des Geburtsortes in Deutschland zuständig. Existiert kein deutscher Personenstandseintrag, kann die Person gegenüber einem beliebigen deutschen Standesamt erklären, welches Geschlecht für sie maßgeblich sein soll.
Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist drei Monate vor der Erklärung mündlich oder schriftlich beim Standesamt anzumelden, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll. Wird innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung keine Erklärung abgegeben, wird die Anmeldung gegenstandslos.
Erklärungsmöglichkeiten können sein:
- Geschlechtsänderung von männlich auf weiblich, divers oder Streichung der Geschlechtsangabe
- Geschlechtsänderung von weiblich auf männlich, divers oder Streichung der Geschlechtsangabe
- Geschlechtsänderung von divers auf weiblich, männlich oder Streichung der Geschlechtsangabe
- Geschlechtsänderung von keiner Angabe auf weiblich, männlich oder divers
GEBÜHREN
- 9,00 € für die Entgegennahme der Anmeldung der Erklärung
- 21,00 € für die Beurkundung der Erklärung
UNTERLAGEN
Identitätsnachweis, Geburtsurkunde, Anmeldung der Erklärung
Die für die Beurkundung der Erklärung erforderlichen Dokumente richten sich nach den individuellen Verhältnissen der erklärenden Person. Für die Beratung stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Standesamtes telefonisch oder per E-Mail gern zur Verfügung.
BEARBEITUNGSZEIT
einzelfallabhängig