Ent­wäs­se­rungs­an­trag

Benzstraße 10, 32108 Bad Salzuflen

Der Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Bad Salzuflen bedarf der Zustimmung der Stadt und ist in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

GEBÜHREN
50,00 Euro

Grundlage ist die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Salzuflen

BEARBEITUNGSZEIT
max. 6 Wochen (bei vollständigem Antrag)

RECHTLICHE GRUNDLAGE
Entwässerungssatzung der Stadt Bad Salzuflen

  • § 15 Zustimmungsverfahren

Links

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Entwässerungsantrag
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Antragsformular Einleitung von Niederschlagswasser
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Merkblatt über notwendige Unterlagen zum Entwässerungsantrag
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Erläuterungsbericht Niederschlagswasser
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Fach­dienst Tief­bau, Ab­tei­lung Un­ter­hal­tung Klär­an­la­gen/Ka­nä­le/Ge­wäs­ser

ANSCHRIFT

Verwaltungsgebäude Benzstraße
Benzstraße 10
32108 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 16:00 Uhr, Do 08:00 - 17:30 Uhr, Fr 08:00 - 12:00 Uhr

IHR ANSPRECHPARTNER

NAME
Herr Benjamin Fischer
ETAGE / ZIMMER
1. OG, Zi B1.06
TELEFON
+49 5222 952-258
FAX
+49 5222 952-88258
EMAIL
b.fischer@bad-salzuflen.de

die Sanierung des Rathauses schreitet voran:

Nach dem Teil-Abschluss von Arbeiten des ersten Bauabschnitts werden Fachdienste auf mehreren Etagen umziehen. Diese Umzüge beginnen ab Montag, den 15. Juli 2024.

Betroffen sind das Jugendamt, der Fachdienst Bauordnung und das Ordnungsamt, außerdem die Büros der Fachbereichsleitung 3, der Stabsstelle Recht sowie des Technischen Beigeordneten. Es kann zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit dieser Fachdienste und Büros in der Woche vom 15.07. bis 19.07.2024 kommen.

Wir bitten um Verständnis.

Ihre Stadt Bad Salzuflen