El­tern­bei­trä­ge für Of­fe­nen Ganz­tag in der Grund­schu­le

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen
1. Allgemeines

Für den Besuch der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) und der Rundstundenbetreuung VESUV in der Grundschule werden vom Jugendamt Beiträge erhoben. Sie richten sich nach dem Jahreseinkommen der/des im Haushalt lebenden leiblichen Eltern/Elternteils.

Nach der Einkommensüberprüfung wird über die Höhe und Fälligkeit ein Bescheid zugesandt. Ohne Einkommensnachweis ist der höchste Beitrag zu zahlen, maximal jedoch 150,00 Euro (OGS), beziehungsweise 75,00 Euro (VESUV). Für die Ferienzeiten ist der Beitrag in voller Höhe zu leisten.

2. Geschwisterbefreiung

Wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, die Kindertagespflege, die OGS oder die Randstundenbetreuung VESUV in Anspruch nehmen

  • entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste Beitrag zu zahlen.
  • ist ein Kind aufgrund landesrechtlicher Regelung beitragsbefreit (gemäß § 23 Abs. 3 KiBiz), ist kein Elternbeitrag zu zahlen.
3. Jahreseinkommen

3.1. Berechnung

Berücksichtigt werden
alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünfte außer Kindergeld und -zuschlag (nicht das zu versteuernde Einkommen oder das Nettoeinkommen!)  Es gibt keinen Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten.
 
Abgezogen werden

  • Werbungskosten: pauschal 1.000,00 Euro oder vom Finanzamt höhere anerkannte Beträge
  • Kinderbetreuungskosten: soweit steuerlich anerkannt 
  • Freibeträge ab dem dritten Kind: Kinder- und Betreuungsfreibeträge gemäß Einkommenssteuerrecht
  • Vom Elterngeld: monatlich 150 Euro bzw. 300 Euro

Zugerechnet werden
bei sozialversicherungsfrei Beschäftigten 10 Prozent des berechneten Jahreseinkommens.

3.2. Berechnungsbasis ist:

  • bei voraussichtlichen Veränderungen in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen das zu erwartende Einkommen des laufenden Jahres. Der Beitrag kann ab dem Kalendermonat nach Eintritt der tatsächlichen Änderung neu festgesetzt werden,
  • bei Überprüfung der bisherigen Beitragsfestsetzung das Einkommen im Jahr der Beitragspflicht.

3.3. Veränderungen

  • sind unverzüglich mitzuteilen,
  • bis zu 2.500,00 Euro des berechneten Einkommens jährlich führen zu keiner Neuberechnung des Beitrages.

GEBÜHREN
Monatsbeiträge:
0,00 Euro bis zu 20.000,00 Euro berechnetem Jahreseinkommen

im Übrigen:
12,00 – 150,00 Euro (OGS)
6,00 - 75,00 Euro (VESUV)
 
Genauere Ermittlung ist mit dem Elternbeitragsrechner möglich.

UNTERLAGEN
Vordruck: "Erklärung zum Elterneinkommen" (Wird bei Platzvergabe zugesandt.)

Einkommensnachweise:

  • Lohnbescheinigung (auch Minijob)
  • Unterhaltsnachweise
  • Nachweise über sonstige Einkünfte
  • Bescheide über:
    Asylbewerberleistungen
    Arbeitslosengeld I oder II (einschließlich Berechnungsbogen)
    Einkommenssteuer des Finanzamtes (auch für Anerkennung höherer Werbungskosten)
    Elterngeld
    Grundsicherung
    Krankengeld
    Rente
    Wohngeld

BEARBEITUNGSZEIT
je nach Aufwand

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ÖFFNUNGSZEITEN

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Do 14:00 - 17:30 Uhr
Fr 8:00 - 12:00 Uhr.

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