Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen
Details
Die Stadt Bad Salzuflen erhebt für den Besuch von Kindertageseinrichtungen Beiträge. Diese richten sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern bzw. des Elternteils im Haushalt. Die Berechnung erfolgt nach Überprüfung der Einkommensnachweise.
Beitragsfreiheit: Das letzte Jahr vor der Einschulung ist beitragsfrei. Seit August 2020 entfällt der Beitrag auch für die letzten beiden Kindergartenjahre.
Geschwisterbefreiung: Bei gleichzeitiger Betreuung mehrerer Kinder entfällt der Beitrag für das zweite und weitere Kinder, sofern kein landesrechtlicher Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht.
Hinweise
Einkommensberechnung: Berücksichtigt werden alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünfte, abzüglich bestimmter Freibeträge und Kosten (z. B. Werbungskosten). Kindergeld und ähnliche Leistungen zählen nicht.
Änderungen des Einkommens: Diese sind unverzüglich mitzuteilen, jedoch bleibt eine jährliche Einkommensänderung bis 2.500,00 Euro beitragsneutral.
Ferienzeiten: Die Beiträge sind auch während der gewählten Ferienzeiten voll zu entrichten.