Denkmalrechtliche Erlaubnis beantragen

Details

Für Änderungen an und in Denkmälern sowie deren näherer Umgebung und bei Bauten in Denkmalbereichen ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich. Dazu zählen alle Veränderungen, die den bestehenden Zustand eines Denkmals abändern – auch Renovierungen.

Beispiele hierfür sind:

  • Teilabbruch

  • Umgestaltung der Fassade

  • Anbringung von Schutzverkleidungen

  • Auftragen eines neuen Verputzes oder Anstriches

  • Dachdeckung

  • Änderung der Fenster

  • Änderung des Grundrisses

  • Einbau einer Heizungsanlage

Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bad Salzuflen.

Hinweise

  • Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben wird die denkmalrechtliche Erlaubnis zusammen mit der Baugenehmigung erteilt. Genehmigungsfreie Vorhaben erfordern eine separate denkmalrechtliche Erlaubnis, die vor Baubeginn einzuholen ist.

  • Liegt keine denkmalrechtliche Erlaubnis vor, können Baumaßnahmen stillgelegt oder ein Rückbau gefordert werden.

  • Für unerlaubte Änderungen oder Abweichungen von der erteilten Erlaubnis können Geldbußen verhängt werden.

  • Zur Beschleunigung des Verfahrens empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Unteren Denkmalbehörde. So lassen sich mögliche Verzögerungen durch fehlende Unterlagen vermeiden, und Fragen zur denkmalgerechten Ausführung können geklärt werden.

Begriffe im Kontext

Erlaubnisantrag, denkmalrechtliche Genehmigung, Denkmal, Denkmalschutz