Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenAllgemeine Informationen
Seit 01.01.2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.
Wer hat Anspruch auf diese Leistung?
Kinder, Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre haben einen Anspruch auf diese Leistungen, wenn ihre Eltern/Erziehungsberechtigten oder sie selbst ab Vollendung des 18 Lebensjahres eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld oder Sozialgeld nach dem SGB II
- Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag (KiZ) zusätzlich zum Kindergeld
- Asylbewerberleistungen
Welche Leistungen gibt es?
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
- Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Schülerinnen und Schüler in Sinne des Teilhabepaketes sind alle Personen, die:
- noch keine 25 Jahre alt sind,
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Welche Kosten werden bei „eintägigen Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten“ übernommen?
Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.
Was gehört zum „Schulbedarf“?
Für den persönlichen Schulbedarf wird zu Beginn eines Schulhalbjahres ein zusätzlicher Geldbetrag ausgezahlt. Zum 01. August fließt ein Betrag in Höhe von 100 Euro und zum 01. Februar in Höhe von 50 Euro. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich.
Wann werden „Schülerbeförderungskosten“ übernommen?
Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Was bedeutet „Lernförderung“?
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.
Wer bekommt den „Zuschuss zum Mittagessen“?
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.
Was bedeutet „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.
Wie werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistungen erbracht. Die bewilligten Leistungen werden von den Sozialleistungsträgern mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet.
Antragstellung
Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe (außer für den persönlichen Schulbedarf) ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.
Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen.
Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf der dafür eingerichteten Internetseite des Kreises Lippe (s. Links).
Vordrucke und Informationsbroschüre erhalten Sie auch beim Jobcenter Lippe, im Fachdienst Soziales der Stadt Bad Salzuflen und beim Kreis Lippe.
GEBÜHREN
keine
UNTERLAGEN
- Leistungsbescheid der entsprechenden Leistung (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Bürgergeld, AsylbLG)