Beurkundungen
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenVom Jugendamt können beurkundet werden, die:
- Anerkennung der Vaterschaft
Für nichtehelich geborene Kinder muss die Vaterschaft anerkannt werden. Die Mutter muss der Anerkennung zustimmen. Die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt ist ab dem dritten Monat der Schwangerschaft möglich. Verweigert der Vater die freiwillige Anerkennung, siehe Datensatz zur Beistandschaft. Die Beurkundung erfolgt kostenfrei beim Jugendamt und Standesamt oder kostenpflichtig bei einem Notar. Vater und Mutter sollten gemeinsam zur Beurkundung vorsprechen, dies ist aber nicht zwingend. Die Einzelbeurkundung ist auch möglich. - Anerkennung der Mutterschaft
Haben ein oder beide Elternteile nicht (nur) die deutsche Staatsangehörigkeit, kann die urkundliche Anerkennung der Mutterschaft erforderlich sein, beispielsweise bei italienischen Staatsangehörigen. Zur Beurkundung ist die persönliche Anwesenheit der Erklärenden erforderlich. - Unterhaltszahlungen
Dieser sog. Unterhaltstitel kann erstellt werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, in welcher Höhe Unterhalt beurkundet werden soll. Die Urkunde hat die gleichen Wirkungen wie gerichtliche Verfügungen wie z. B. Urteile und Vergleiche über die Zahlung von Unterhalt.
Können sich die Beteiligten später über Änderungen der Urkunde nicht einigen, müssen Abänderungen bei den Amtsgerichten eingeklagt werden. Die Beurkundung beim Jugendamt ist für Sie kostenfrei. Sie können sich auch an das Amtsgericht oder kostenpflichtig an einen Notar wenden. - Sorgeerklärung
Mutter und Vater können das Sorgerecht für Kinder gemeinsam ausüben, auch wenn sie nicht verheiratet sind. Gegen den Willen der Mutter geht das aber nicht. Vater und Mutter sollten gemeinsam zur Beurkundung vorsprechen, dies ist aber nicht zwingend. Einzelbeurkundung ist möglich. Die Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts erfolgt kostenfrei beim Jugendamt oder kostenpflichtig bei einem Notar.
Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, wird ein Dolmetscher benötigt. Es darf sich nicht um einen Familienangehörigen oder Verwandten handeln.
Beurkundungen können nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
GEBÜHREN
beim Jugendamt gebührenfrei
UNTERLAGEN
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Vaters
- Geburtsurkunde des Kindes, ggfs. Geburtsmitteilung / Mutterpass
- bei Unterhaltsbeurkundungen zusätzlich, wenn schon vorhanden:
Unterhaltstitel, Unterlagen über die Höhe des Unterhalts