Beurkundungen

Details

Was kann beurkundet werden?

  1. Vaterschaftsanerkennung

    • Erforderlich für nichtehelich geborene Kinder.

    • Zustimmungsbedarf durch die Mutter.

    • Ab dem 3. Monat der Schwangerschaft möglich.

    • Kostenfrei beim Jugendamt oder Standesamt, kostenpflichtig beim Notar.

    • Gemeinsames Vorsprechen von Vater und Mutter empfohlen, aber nicht zwingend. Einzelbeurkundung möglich.

  2. Mutterschaftsanerkennung

    • Notwendig, wenn ein Elternteil oder beide die italienische oder vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzen.

    • Persönliche Anwesenheit der Erklärenden erforderlich.

  3. Unterhaltsbeurkundung

    • Erstellung eines sogenannten Unterhaltstitels, wenn die Höhe des Unterhalts einvernehmlich festgelegt wurde.

    • Hat dieselbe rechtliche Wirkung wie ein Gerichtsurteil.

    • Bei späteren Änderungen ist eine gerichtliche Klärung erforderlich.

    • Kostenfrei beim Jugendamt, alternativ kostenpflichtig beim Notar oder Amtsgericht.

  4. Sorgeerklärung

    • Gemeinsame Sorgerechtserklärung für unverheiratete Eltern möglich, sofern die Mutter zustimmt.

    • Kostenfrei beim Jugendamt oder kostenpflichtig beim Notar.

    • Gemeinsames Vorsprechen empfohlen, aber Einzelbeurkundung möglich.


Hinweise

  • Sprachbarrieren: Wenn die deutsche Sprache nicht ausreichend verstanden wird, ist ein Dolmetscher erforderlich. Dieser darf kein Familienmitglied sein.

  • Terminvereinbarung: Beurkundungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache.

Begriffe im Kontext

Urkunde, Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt, Mutterschaftsanerkennung