Beurkundungen
Details
Was kann beurkundet werden?
Vaterschaftsanerkennung
Erforderlich für nichtehelich geborene Kinder.
Zustimmungsbedarf durch die Mutter.
Ab dem 3. Monat der Schwangerschaft möglich.
Kostenfrei beim Jugendamt oder Standesamt, kostenpflichtig beim Notar.
Gemeinsames Vorsprechen von Vater und Mutter empfohlen, aber nicht zwingend. Einzelbeurkundung möglich.
Mutterschaftsanerkennung
Notwendig, wenn ein Elternteil oder beide die italienische oder vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzen.
Persönliche Anwesenheit der Erklärenden erforderlich.
Unterhaltsbeurkundung
Erstellung eines sogenannten Unterhaltstitels, wenn die Höhe des Unterhalts einvernehmlich festgelegt wurde.
Hat dieselbe rechtliche Wirkung wie ein Gerichtsurteil.
Bei späteren Änderungen ist eine gerichtliche Klärung erforderlich.
Kostenfrei beim Jugendamt, alternativ kostenpflichtig beim Notar oder Amtsgericht.
Sorgeerklärung
Gemeinsame Sorgerechtserklärung für unverheiratete Eltern möglich, sofern die Mutter zustimmt.
Kostenfrei beim Jugendamt oder kostenpflichtig beim Notar.
Gemeinsames Vorsprechen empfohlen, aber Einzelbeurkundung möglich.
Hinweise
Sprachbarrieren: Wenn die deutsche Sprache nicht ausreichend verstanden wird, ist ein Dolmetscher erforderlich. Dieser darf kein Familienmitglied sein.
Terminvereinbarung: Beurkundungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache.