Beistandschaft
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenFür ein minderjähriges Kind ist eine Beistandschaft des Jugendamtes möglich.
Als Beistand unterstützt das Jugendamt bei
- der Feststellung der Vaterschaft
- der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.
Es kann derjenige Elternteil eine Beistandschaft einrichten lassen, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Nach der schriftlichen Erklärung richtet das Jugendamt eine Beistandschaft ein und wird damit als Beistand für Ihr Kind tätig und ist in diesem Aufgabenbereich sein gesetzlicher Vertreter. Das Sorgerecht wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Telefonische Terminabsprache ist erforderlich.
GEBÜHREN
kostenlos
UNTERLAGEN
- schriftliche Erklärung
- wenn bereits vorhanden:
Unterhaltstitel, Scheidungsurteil