Bau­stel­le ein­rich­ten

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Zur Wahrung der Verkehrssicherheit im Baustellenbereich ist die Erstellung, Prüfung oder Genehmigung von Verkehrszeichenplänen sowie eine verkehrsrechtliche Genehmigung zu beantragen.

Der Antrag kann von dem bauausführenden Unternehmen, den Versorgungs- oder Entsorgungsunternehmen und Behörden gestellt werden.
 

GEBÜHREN
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand.

UNTERLAGEN

  • Schriftlicher Antrag mit Angaben über:
    die Art und den Umfang (ausführliche Beschreibung) der Arbeiten
    die zeitliche Festlegung des Beginns und die Dauer der Arbeitsstelle
    die für die Verkehrssicherung verantwortliche Person (Adresse / Telefon)
  • Regel- oder Verkehrszeichenplan
  • Signalzeitenplan für die Baustellen-Lichtsignalanlage, wenn notwendig
  • Umleitungsplan, wenn notwendig
  • Eignungs- und Qualifikationsnachweis des in der verkehrsrechtlichen Anordnung namentlich zu benennenden Verantwortlichen

 

BEARBEITUNGSZEIT
Der Antrag ist rechtzeitig (ca. 14 Tage) vor Beginn der Arbeiten zu stellen.

RECHTLICHE GRUNDLAGE
Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), Straßenverkehrsordnung (StVO)

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Antragsformular verkehrsrechtliche Anordnung
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Fach­dienst Ord­nungs­we­sen, un­te­re Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do14:00 - 17:30 Uhr
Fr 8:00 - 12:00 Uhr

KONTAKT

EMAIL
verkehrsbehoerde@bad-salzuflen.de