Bau­last lö­schen

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht, kann der Grundstückseigentümer die Baulast löschen lassen. Die Baulast ist erst gelöscht, wenn die Bauaufsichtsbehörde den Verzicht im Baulastenverzeichnis vermerkt hat.

Baulasten werden ausschließlich im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Nicht im Grundbuch!

GEBÜHREN
50,00 Euro

Zahlungsart
Überweisung

UNTERLAGEN
Kurzer, formloser Antrag (auch per E-Mail oder Fax) mit

  • genauer Grundstücksbezeichnung (Strasse, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück)
    und
  • Begründung, warum das öffentliche Interesse an der Baulast nicht mehr besteht.

RECHTLICHE GRUNDLAGE
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)

Links

Fach­dienst Bau­ord­nung

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Termine nach vorheriger Vereinbarung

IHR ANSPRECHPARTNER

NAME
Frau Stephanie Rocklage
ETAGE / ZIMMER
5. OG, Zi 5.29
TELEFON
+49 5222 952-229
FAX
+49 5222 952-88229
EMAIL
s.rocklage@bad-salzuflen.de