Baulast löschen

Details

Wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht, kann der Grundstückseigentümer die Baulast löschen lassen. Die Baulast ist erst gelöscht, wenn die Bauaufsichtsbehörde den Verzicht im Baulastenverzeichnis vermerkt hat.

Baulasten werden ausschließlich im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Nicht im Grundbuch!