Bau­last lö­schen

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht, kann der Grundstückseigentümer die Baulast löschen lassen. Die Baulast ist erst gelöscht, wenn die Bauaufsichtsbehörde den Verzicht im Baulastenverzeichnis vermerkt hat.

Baulasten werden ausschließlich im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Nicht im Grundbuch!

GEBÜHREN
50,00 Euro

Zahlungsart
Überweisung

UNTERLAGEN
Kurzer, formloser Antrag (auch per E-Mail oder Fax) mit

  • genauer Grundstücksbezeichnung (Strasse, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück)
    und
  • Begründung, warum das öffentliche Interesse an der Baulast nicht mehr besteht.

RECHTLICHE GRUNDLAGE
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)

Links

Fach­dienst Bau­ord­nung

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Termine nach vorheriger Vereinbarung

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Frau Stephanie Rocklage
ETAGE / ZIMMER
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der Eingang des Rathauses wird übergangsweise umbaubedingt verlegt. Der Zutritt ist aktuell nur über die Rudolph-Brandes-Allee möglich. Der verlegte Zugang ist vor Ort durch Beschilderungen gekennzeichnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und halten Sie über die Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden.