Baulast löschen
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenWenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht, kann der Grundstückseigentümer die Baulast löschen lassen. Die Baulast ist erst gelöscht, wenn die Bauaufsichtsbehörde den Verzicht im Baulastenverzeichnis vermerkt hat.
Baulasten werden ausschließlich im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Nicht im Grundbuch!
GEBÜHREN
50,00 Euro
Zahlungsart
Überweisung
UNTERLAGEN
Kurzer, formloser Antrag (auch per E-Mail oder Fax) mit
- genauer Grundstücksbezeichnung (Strasse, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück)
und - Begründung, warum das öffentliche Interesse an der Baulast nicht mehr besteht.
RECHTLICHE GRUNDLAGE
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)