Baulast eintragen
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenAlle baurechtlichen Anforderungen (zum Beispiel die gesicherte Erschliessung oder notwendige Abstandsflächen) müssen zunächst auf dem eigenen Baugrundstück selbst erfüllt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine Baulasteintragung auf dem Grundstück des Nachbarn zugunsten des eigenen Baugrundstückes weiterhelfen. Auf dem Nachbargrundstück werden dann bestimmte Verpflichtungen übernommen. Das können zum Beispiel die erforderlichen Abstandsflächen, Zufahrten oder Leitungen sein.
Baulasten werden ausschließlich im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Nicht im Grundbuch!
GEBÜHREN
Gewerbliche Vorhaben:
125,00 Euro
- pro Geh-, Fahr- oder Leitungsrecht (Erschließungsbaulast)
130,00 Euro
- für die Stellplatzsicherung
- pro Abstandsflächenbaulast
200,00 Euro
- für die Vereinigungsbaulast von mindestens 2 Flurstücken
50,00 Euro für jedes weitere Flurstück,
höchstens jedoch 250,00 Euro
Wohngebäude:
100,00 Euro
- pro Abstandsflächenbaulast
- pro Geh-, Fahr- oder Leitungsrecht (Erschließungsbaulast)
- für die Sicherung gemeinsamer Bauteile
- für die Stellplatzsicherung
150, 00 Euro ab 5. Stellplatz
250,00 Euro ab 15. Stellplatz
150,00 Euro
- für die Vereinigungsbaulast von mindestens 2 Flurstücken
50,00 Euro für jedes weitere Flurstück,
höchstens jedoch 250,00 Euro
250,00 Euro
- pro planungsrechtliche Bindung (zum Beispiel Altenteilerhaus)
Zahlungsart
Überweisung
UNTERLAGEN
- Zustimmung des Nachbarn
- Amtlicher Lageplan im Maßstab 1 : 500 in 2-facher Ausfertigung.
Erstellt und beurkundet vom Katasteramt oder öffentlich-bestelltem Vermessungsingenieur mit genauer Plazierung und Größe der Baulastfläche in grüner Schraffur. Bereits bestehende Baulasten sind mit einer grau punktierten Linie zu kennzeichnen. - Bei einem Grundstück mit Erbbaurecht:
Erklärung des Erbbauberechtigten
BEARBEITUNGSZEIT
Die Bearbeitungszeit hängt in der Regel davon ab, wann die betroffenen Grundstückseigentümer die Verpflichtungserklärung unterzeichnen.
RECHTLICHE GRUNDLAGE
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)
Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)