Baulast eintragen

Details

Alle baurechtlichen Anforderungen (zum Beispiel die gesicherte Erschliessung oder notwendige Abstandsflächen) müssen zunächst auf dem eigenen Baugrundstück selbst erfüllt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine Baulasteintragung auf dem Grundstück des Nachbarn zugunsten des eigenen Baugrundstückes weiterhelfen. Auf dem Nachbargrundstück werden dann bestimmte Verpflichtungen übernommen. Das können zum Beispiel die erforderlichen Abstandsflächen, Zufahrten oder Leitungen sein.

Baulasten werden ausschließlich im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Nicht im Grundbuch!