Baulast beauskunften
Details
Alle baurechtlichen Anforderungen (zum Beispiel die gesicherte Erschließung oder notwendige Abstandsflächen) müssen zunächst auf dem eigenen Baugrundstück selbst erfüllt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine Baulasteintragung auf dem Grundstück des Nachbarn zugunsten des eigenen Baugrundstückes weiterhelfen. Auf dem Nachbargrundstück werden dann bestimmte Verpflichtungen übernommen. Das können zum Beispiel die erforderlichen Abstandsflächen, Zufahrten oder Leitungen sein.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Baulastenverzeichnis einsehen oder eine Abschrift hieraus bekommen. Ein berechtigtes Interesse hat zum Beispiel der Eigentümer oder der Grundstückskaufinteressent.
Baulasten werden ausschließlich im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Nicht im Grundbuch!