Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenEin Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist - vereinfacht gesagt - ein "gewerberechtliches Führungszeugnis".
Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird es zum Beispiel von der Ordnungsbehörde verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Gaststätten, Makler) genehmigt wird.
Wer kann einen Auszug aus dem GZR beantragen?
- Einzelpersonen
- Juristische Personen
Zentralregisterauszüge müssen grundsätzlich persönlich beantragt werden.
Beantragung durch Privatpersonen:
Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie persönlich beantragen, dies tun Sie bei der Gemeinde, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen, sich ausweisen können und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsvollmacht nachweisen. Eine Vertretung durch Ehegatten oder Rechtsanwalt ist grundsätzlich NICHT möglich.
Die Auskunft ist gebührenpflichtig, wobei die Anzahl der Auskünfte nicht begrenzt ist. Jedoch wird je Anfrage die volle Gebühr erhoben.
Die Auskunft enthält alle Entscheidungen, die im Gewerbezentralregister über den Antragsteller gespeichert sind.
Auskünfte zur unmittelbaren Vorlage bei einer Behörde werden direkt an die Behörde übersandt. Dazu ist bei der Beantragung die Anschrift der Behörde anzugeben. Auskünfte für private Zwecke werden an den Antragsteller übersandt.
Beantragung durch juristische Personen:
Der gesetzliche Vertreter der juristischen Personen und Personenvereinigungen stellt persönlich den Antrag beim für den Sitz des Gewerbebetriebes zuständigen Ordnungsamt.
Eine Vertretung durch eine dritte Person ist NICHT möglich!
Die Auskunft ist gebührenpflichtig, wobei die Anzahl der Auskünfte nicht begrenzt ist. Jedoch wird je Anfrage die volle Gebühr erhoben.
weiterer Ablauf:
Nach Beantragung wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister - 53094 Bonn ausgestellt und in der Regel nach 2 - 3 Wochen zugesandt.
Online-Beantragung Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Auf der Internetseite vom Bundesamt für Justiz haben Sie auch die Möglichkeit Ihren Auszug aus dem Gewerbezentralregister bequem online zu beantragen und zu bezahlen.
Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de
GEBÜHREN
Die Antragsgebühr beträgt 13,00 Euro.
UNTERLAGEN
Personalausweis oder Pass (bei nichtdeutschen Staatsangehörigen)
Handelsregisterauszug, wenn es sich beim Antragsteller um eine juristische Person handelt
Ggfs. Vereinsregister-oder Genossenschaftsregisterauszug
Ggfs. Vollmacht
BEARBEITUNGSZEIT
Keine Bearbeitungsfrist
RECHTLICHE GRUNDLAGE
Gewerbeordnung