Nach­weis der Al­lein­sor­ge (Ne­ga­tiv­be­schei­ni­gung)

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Bei Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, hat in der Regel die Mutter das alleinige Sorgerecht. Die Eltern können jedoch eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, um das Sorgerecht zu teilen (siehe Beurkundungen).

Wenn es keine gemeinsame Sorgeerklärung gibt, muss die alleinerziehende Mutter manchmal bei Behörden, Banken und anderen Stellen nachweisen, dass sie das Sorgerecht allein hat. 

Dieser Nachweis wird als Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister, Negativattest oder Negativbescheinigung bezeichnet und kann kostenlos beim Jugendamt angefordert werden. Ob eine gemeinsame Sorgeerklärung für ein nicht ehelich geborenes Kind vorliegt, wird im Sorgeregister des Jugendamtes des Geburtsortes des Kindes festgehalten. Zuständig für die Auskunft über die Alleinsorge ist unabhängig vom Geburtsort des Kindes jedoch das Jugendamt Ihres Wohnortes. 

 

Es ist wichtig, die Auskunft über die Alleinsorge bei Bedarf neu zu beantragen, um sicherzustellen, dass sich der Status nicht geändert hat. 

 

Für geschiedene oder getrennt lebende Eltern, die das alleinige Sorgerecht haben, kann eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden. In diesen Fällen ist der Nachweis der alleinigen Sorge durch eine Entscheidung des Familiengerichts gegeben.

GEBÜHREN
kostenfrei

UNTERLAGEN

  • Personalausweis oder Reisepass der Mutter
  • Geburtsurkunde des Kindes

BEARBEITUNGSZEIT
Wenige Tage, wenn das Kind in Bad Salzuflen geboren ist. Andernfalls muss zunächst eine Auskunft beim Jugendamt des Geburtsortes eingeholt werden.

Fach­dienst Ju­gend­amt - Fach­stel­le Kin­der­ta­ges­be­treu­ung, Kind­schafts­recht und wirt­schaft­li­che Ju­gend­hil­fe

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

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