Asylbewerberleistungen
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenVoraussetzungen für den Leistungsbezug:
- gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,
- Wohnsitzbeschränkung lautet auf Bad Salzuflen
oder - im Rahmen des Asylverfahrens ist Bad Salzuflen der Zuweisungsort
- vorrangige Leistungen sind ausgeschöpft
zum Beispiel Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II, Arbeitslosengeld, Rente, Wohngeld, Krankengeld - das vorhandene Vermögen ist vor Einsetzen der Hilfe bis auf den jeweils aktuellen Freibetrag aufgebraucht.
Die Leistung umfasst:
- den maßgebenden Regelsatz
- die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
- Leistungen für einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel:
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Bekleidung, Schwangerschaft und Geburt, Beihilfe für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
(jedoch nur, wenn grundsätzlich einen Anspruch nach dem AsylbLG besteht!)
In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob ein Anspruch auf Leistungen gegeben ist.
Sollte ein Leistungsanspruch gegeben sein, so sind auch Unterhaltsansprüche gegenüber Ihren Kindern oder Eltern als vorrangige Sicherungsmöglichkeit zu prüfen.
GEBÜHREN
keine
UNTERLAGEN
- Leistungsantrag
Die Leistung ist grundsätzlich nicht antragsabhängig. Ein Anspruch besteht frühestens ab Bekanntwerden einer Notlage bei der zuständigen Behörde. Ein formloser Antrag ist dennoch zur Bearbeitung notwendig und kann im laufenden Bearbeitungsverfahren nachgereicht werden.
Für die Anspruchsprüfung und -bearbeitung werden folgende weiteren Unterlagen benötigt:
- Ausweisersatz
Duldung, Aufenthaltsgestattung oder Reisedokument bzw. Nationalpass mit Aufenthaltserlaubnis, - Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)
- Mietvertrag und Nachweis über aktuelle Miete sowie Nebenkosten und Heizkosten oder Kostennachweise bei selbst genutztem Wohneigentum
- Nachweise über private Versicherungen
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Vermögensnachweise
zum Beispiel: Kfz-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen und deren Rückkaufswerte, Haus- und Grundeigentum durch Kaufvertrag oder Grundbuch, Bargeld, Wertpapiere, Kontoguthaben aller eigenen Konten - Einkommensnachweise
zum Beispiel: Lohn-/Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Unterhalt, Pensionen, Wohngeld, Erwerbseinkommen, Einkünfte aus Wohnrechten, Zinsen, sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen, Miet- und Pachteinnahmen
Leben weitere Personen im Haushalt, muss auch deren Einkommen nachgewiesen werden!
Speziell im Einzelfall werden benötigt:
- ärztliche Nachweise über Krankheiten und Behinderungen
- Nachweise über Leistungen der Kranken- bzw. Pflegekasse
Welche Unterlagen und Nachweise in der persönliche Situation erforderlich sind, sollte jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeitern/innen der Sozialverwaltung abklärt werden.
BESONDERHEITEN
Die Bearbeitungszeit ist unmittelbar abhängig von der Mitwirkung des Antragstellers.
BEARBEITUNGSZEIT
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Mitwirkung des Antragstellers/der Antragstellerin.