Asylbewerberleistungen
Details
Voraussetzungen für den Leistungsbezug:
- gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,
- Wohnsitzbeschränkung lautet auf Bad Salzuflen
oder - im Rahmen des Asylverfahrens ist Bad Salzuflen der Zuweisungsort
- vorrangige Leistungen sind ausgeschöpft
zum Beispiel Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II, Arbeitslosengeld, Rente, Wohngeld, Krankengeld - das vorhandene Vermögen ist vor Einsetzen der Hilfe bis auf den jeweils aktuellen Freibetrag aufgebraucht.
Die Leistung umfasst:
- den maßgebenden Regelsatz
- die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
- Leistungen für einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel:
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Bekleidung, Schwangerschaft und Geburt, Beihilfe für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
(jedoch nur, wenn grundsätzlich einen Anspruch nach dem AsylbLG besteht!)
In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob ein Anspruch auf Leistungen gegeben ist.
Sollte ein Leistungsanspruch gegeben sein, so sind auch Unterhaltsansprüche gegenüber Ihren Kindern oder Eltern als vorrangige Sicherungsmöglichkeit zu prüfen.
Hinweise
Die Bearbeitungszeit ist unmittelbar abhängig von der Mitwirkung des Antragstellers.
Begriffe im Kontext
AsylbLG, Asyl, Asylbewerber