Asyl­be­wer­ber­leis­tun­gen

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Voraussetzungen für den Leistungsbezug:

  • gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, 
  • Wohnsitzbeschränkung lautet auf Bad Salzuflen
    oder
  • im Rahmen des Asylverfahrens ist Bad Salzuflen der Zuweisungsort
  • vorrangige Leistungen sind ausgeschöpft
    zum Beispiel Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II, Arbeitslosengeld, Rente, Wohngeld,  Krankengeld
  • das vorhandene Vermögen ist vor Einsetzen der Hilfe bis auf den jeweils aktuellen Freibetrag aufgebraucht.    

Die Leistung umfasst:

  • den maßgebenden Regelsatz 
  • die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung 
  • Leistungen für einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel:
    Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Bekleidung, Schwangerschaft und Geburt, Beihilfe für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
    (jedoch nur, wenn grundsätzlich einen Anspruch nach dem AsylbLG besteht!)

In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob ein Anspruch auf Leistungen gegeben ist.

Sollte ein Leistungsanspruch gegeben sein, so sind auch Unterhaltsansprüche gegenüber Ihren Kindern oder Eltern als vorrangige Sicherungsmöglichkeit zu prüfen.

GEBÜHREN
keine
 

UNTERLAGEN

  • Leistungsantrag
    Die Leistung ist grundsätzlich nicht antragsabhängig. Ein Anspruch besteht frühestens ab Bekanntwerden einer Notlage bei der zuständigen Behörde. Ein formloser Antrag ist dennoch zur Bearbeitung notwendig und kann im laufenden Bearbeitungsverfahren nachgereicht werden.

Für die Anspruchsprüfung und -bearbeitung werden folgende weiteren Unterlagen benötigt: 

  • Ausweisersatz
    Duldung, Aufenthaltsgestattung oder Reisedokument bzw. Nationalpass mit Aufenthaltserlaubnis, 
  • Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)
  • Mietvertrag und Nachweis über aktuelle Miete sowie Nebenkosten und Heizkosten oder Kostennachweise bei selbst genutztem Wohneigentum
  • Nachweise über private Versicherungen
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Vermögensnachweise
    zum Beispiel: Kfz-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen und deren Rückkaufswerte, Haus- und Grundeigentum durch Kaufvertrag oder Grundbuch, Bargeld, Wertpapiere, Kontoguthaben aller eigenen Konten
  • Einkommensnachweise
    zum Beispiel: Lohn-/Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Unterhalt, Pensionen, Wohngeld, Erwerbseinkommen, Einkünfte aus Wohnrechten, Zinsen, sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen, Miet- und Pachteinnahmen

    Leben weitere Personen im Haushalt, muss auch deren Einkommen nachgewiesen werden!

Speziell im Einzelfall werden benötigt:

  • ärztliche Nachweise über Krankheiten und Behinderungen 
  • Nachweise über Leistungen der Kranken- bzw. Pflegekasse

Welche Unterlagen und Nachweise in der persönliche Situation erforderlich sind, sollte jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeitern/innen der Sozialverwaltung abklärt werden.

BESONDERHEITEN
Die Bearbeitungszeit ist unmittelbar abhängig von der Mitwirkung des Antragstellers.

BEARBEITUNGSZEIT
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Mitwirkung des Antragstellers/der Antragstellerin.

Down­load

Vermögensauskunft
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Antrag auf Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII sowie nach dem AsylbLG
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Datenschutz Informationsblatt
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Anlage - Bescheinigung des Vermieters
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Fach­dienst So­zia­les, Ab­tei­lung So­zi­al­ver­wal­tung

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

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der Eingang des Rathauses wird übergangsweise umbaubedingt verlegt. Der Zutritt ist aktuell nur über die Rudolph-Brandes-Allee möglich. Der verlegte Zugang ist vor Ort durch Beschilderungen gekennzeichnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und halten Sie über die Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden.