Anliegerbescheinigung beantragen

Details

Die Anliegerbescheinigung gibt Ihnen als Grundstückseigentümer*in oder als vom Eigentümer*in bevollmächtigte oder beauftragte Person Auskunft darüber, ob für Ihr Grundstück noch Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge oder Kanalanschlussbeiträge anfallen könnten.

Der Erschließungsbeitrag deckt die Kosten der Stadt für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen wie Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen oder Lärmschutzanlagen. 90% dieser Kosten werden auf die Grundstückseigentümer*innen oder Erbbauberechtigten umgelegt, deren Grundstücke durch die Erschließungsanlage erschlossen werden. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach den tatsächlichen Kosten sowie der Größe und baulichen Nutzbarkeit Ihres Grundstücks.

Der Straßenausbaubeitrag wird erhoben für die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung von bereits vorhandenen Erschließungsanlagen. Für Ausbaumaßnahmen, die nach dem 01.01.2024 beschlossen wurden, besteht ein Beitragserhebungsverbot. Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet der Stadt die Ausbaukosten, sodass für Sie als Grundstückseigentümer*in oder Erbbauberechtigte keine Beiträge anfallen.

Der Kanalanschlussbeitrag dient der Deckung der durchschnittlichen Kosten für die Anschaffung, Herstellung und Erweiterung des öffentlichen Kanalnetzes. Er wird erhoben, wenn ein Grundstück bebaubar ist oder gewerblich genutzt wird und an die städtische Kanalisation angeschlossen werden kann. Beitragspflichtig sind die Grundstückseigentümer*innen oder Erbbauberechtigten.