Ab­ge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Bildung von Eigentumswohnungen benötigt. Die Ausgabe erfolgt zusammen mit dem genehmigten (= gesiegelten) Aufteilungsplan.

Für die Abgeschlossenheit muss innerhalb jeder Wohnung eine Wasserver- und entsorgung, eine Kochgelegenheit und ein WC vorhanden sein.

 

GEBÜHREN
Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung
50,00 Euro pro Eigentumswohnung bei Neubauten im laufenden Bauantragsverfahren
100,00 Euro pro Eigentumswohnung bei Umwandlung von bestehenden Gebäuden 
und
30,00 Euro für jede weitere Bescheinigung

und

für den zusätzlich notwendigen Aufteilungsplan
80,00 Euro für zwei Ausfertigungen: einer gesiegelt und einer für die Bauaufsichtsbehörde
sowie
30,00 Euro für jede weitere Ausfertigung

UNTERLAGEN
Antrag

  • schriftlich
  • vom Eigentümer unterschrieben
  • Name und Anschrift des Eigentümers
  • Lage des Grundstücks (Ort, Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück)

und

Anlagen (2-fach)

  • Lageplan neueren Datums, Maßstab 1 : 500
  • Ansichten sämtlicher Gebäude auf dem Grundstück, Maßstab 1 : 100
  • Schnitte sämtlicher Gebäude auf dem Grundstück, Maßstab 1 : 100
  • Grundrisse von jedem Geschoss, Maßstab 1 : 100
  • Aufteilungsplan mit Zuordnung der Räume zu den einzelnen Wohnungen. Die Räume (auch Garagen) sind in den Plänen mit arabischen Zahlen zu kennzeichnen. Gleiche Zahlen bedeuten dabei die Zugehörigkeit zur gleichen Wohnung. Alle Räume, die nicht mit einer Zahl versehen sind, befinden sich automatisch in Gemeinschaftseigentum.

RECHTLICHE GRUNDLAGE
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) WoEigG

Links

Fach­dienst Bau­ord­nung

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Termine nach vorheriger Vereinbarung

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