Eheschließung anmelden

Details

Die Anmeldung zur Eheschließung ist erforderlich, bevor die Trauung in einem deutschen Standesamt Ihrer Wahl erfolgen kann. Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Wenn keiner der Verlobten in Deutschland wohnt, erfolgt die Anmeldung beim Standesamt, bei dem die Trauung stattfinden soll.

Nach der Anmeldung ist diese 6 Monate gültig. Während dieser Zeit kann die Eheschließung durchgeführt werden.

Hinweise

  • Vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen für den deutschen Rechtsbereich aufgelöst sein.

  • Die zur Anmeldung benötigten Unterlagen hängen von den individuellen Verhältnissen der Verlobten (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Geburtsort etc.) ab.

  • Ausländische Dokumente müssen durch eine in Deutschland ansässige, ermächtigte, dolmetschende Fachkraft übersetzt werden. Einen Link zur Dolmetscher*innendatenbank finden Sie unter den weiterführenden Links.

Begriffe im Kontext

Hochzeit, Heirat, Trauung, Standesamt, Ehe schließen, Ehemann, Ehefrau, Braut, Bräutigam, Ehegatte, Ehegattin, Anmeldung der Eheschließung, Ehe, Aufgebot